Schutzkonzept für gottesdienstliche Feiern während der Corona-Pandemie,
gültig ab 10.05.2020
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Gottesdienste unter den Bedingungen der Pandemie sind wieder
möglich. Es gibt aber strenge Auflagen:
- Die Zahl der Gottesdienstteilnehmer ist begrenzt: Es
können nur so viele Menschen in die Kirche eingelassen werden, dass nach allen
Seiten 1,5 Meter Platz bleibt.
- Das bedeutet für Geisfeld, dass wir maximal 40 Menschen
in die Kirche lassen dürfen.
- Die Kirche ist ab 30 Minuten vor dem Gottesdienst geöffnet. Wenn alle vorgesehenen
Plätze besetzt sind, darf niemand mehr eingelassen werden.
- Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist ebenfalls auf
den Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten.
- Es können nur die markierten Plätze benutzt werden.
- Wer an einer Atemwegserkrankung leidet (Schnupfen,
Halsschmerzen, Husten oder Fieber), gleich ob leicht oder schwer, darf die
Kirche nicht betreten.
- Dasselbe gilt für alle, die vom Gesundheitsamt als
Kontaktperson der Kategorie I oder II eingestuft wurden.
- Alle Mitfeiernden haben beim Betreten und beim Verlassen
der Kirche und bei der Kommunion eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
Am Platz kann sie abgenommen werden.
- Die Weihwasserbecken müssen leer bleiben.
- Es dürfen keine Gesangbücher ausliegen. Wer mitsingen
will, muss ein eigenes Gesangbuch mitbringen. Es soll nur wenig gesungen
werden.
- Den Anweisungen der Ordner/-innen ist Folge zu leisten.
- Nach dem Gottesdienst darf sich außerhalb der Kirche
keine Menschenansammlung bilden.
Die Regeln werden laufend der aktuellen Infektionslage
angepasst.
Peter Wünsche
peter.wuensche@t-online.de
Stand:
Dienstag, 11. August 2020 11:14